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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Caro Roß Fotografie.

  1. Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto- Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen. (Achtung, dazu zählen auch Instagram-Filter!)

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(5) Grundsätzlich ist die Fotografin als Urheberin bei jeder Veröffentlichung der Lichtbilder und Lichtbildwerke zu benennen. Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken ist mind. einmalig ein Verweis auf die Website www.caro-ross.de oder auf die jeweiligen Socialmedia Accounds (Facebook: Caro Roß Fotografie, Instagram: caro.ross.fotografie) zu platzieren.

(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

  1. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

(1) Die Kosten für die Shootingzeit und der darin enthaltenen abgesprochenen Bilder sind nach Auftragsausführung, 14 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen.

(2) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum und in den Händen des Fotografen.

  1. Haftung

Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach Beendigung des Auftrags zu vernichten.

 

  1. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

  1. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine Online-Galerie für 14Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Fotos durch den Fotografen fertig bearbeitet und dem Kunden zugestellt. Dies erfolgt wahlweise (gegen 20,- € Aufpreis auf einem USB-Stick) oder in einer Online-Gallerie (www.pixieset.com). Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die derFotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

  1. Fotoshooting

Der Fotograf hat keinen Einfluss auf Lichtsituation und Umgebung. Lichtsituationen sind kein Qualitätsmängel des Fotografen. Der Fotograf hat künstlerische Freiheit. Er ist ein Dienstleister, er wird also für die Leistung bezahlt. Er fotografiert nach bestem Wissen und technischen Know-How. Gerade bei Indoorshootings kann es aufgrund der Lichtsitutation kommen, dass die Bilder“rauschen“ können, das passiert wenn der ISO erhöht wird um ein helles Bild zu erhalten. Außerdem wird mit einer gewissen Tiefenschärfe fotografiert, d.h. der Fokus ist z.B. auf der vorderen Person im Bild, somit werden alle Personen dann dahinter unschärfer, was aber gewollt und Stilmittel ist, um so ein interessanteres lebendiges Foto zu erhalten.

Der Kunde wird aufgeklärt über gewisse Lichtsituationen an bestimmten Tagesabschnitten, was wiederum Einfluss auf die Bilder hat. (z.B. mittags um 12 Uhr knallige Sonne sorgt für harte Schatten). Möchte der Kunde dann trotzdem das Shooting zu der ungünstigen Tageszeit, muss er dann mit entsprechenden Ergebnissen rechnen.

Dem Kunden sollte klar sein, sollte der Fotograf im Gegenlicht fotografieren, weil es die Situation anders nicht zulässt, dass die Fotos dann einen anderen Stil / Schein haben, als Bilder mit direktem Licht ins Gesicht.

  1. Bildbearbeitung

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Eine Retusche ist bei den Fotoshootings nicht inkludiert.

  1. Lieferzeiten und Reklamationen

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sollten digital erworbene Fotos in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden. Farbkorrekte Abzüge können beim Fotografen gegen Aufpreis erworben werden.